IHRE FACHANWÄLTINNEN FÜR ARBEITSRECHT
IN SAARBRÜCKEN

In unserem Wirtschaftsleben lauert das Arbeitsrecht überall. Dabei geht es nicht nur darum, be- und erkannte Probleme zu lösen, sondern die zu lösenden Probleme überhaupt zu erkennen. 

Eine Schwierigkeit ist es, dass wir nicht alleine mit dem Gesetzestext arbeiten. Daneben gibt es umfangreiche Rechtsprechung, die keinen Niederschlag in Gesetzen findet, aber in gleicher Weise beachtet werden muss. Und schließlich trägt die europäische Rechtsprechung des EuGH dazu bei, dass mit Urteilen, die teilweise direkt gegen das deutsche Recht gerichtet sind, die Rechtslage noch zusätzlich unsicher wird. 

Die Fachanwälte für Arbeitsrecht kennen sich hier aus. Sie haben langjährige praktische Erfahrung, zum Erwerb des Titels einen umfangreichen Lehrgang absolviert und bilden sich im Umfang von mindestens 15 Stunden pro Jahr fort.

Nehmen Sie unser Wissen und unsere Erfahrung zu Ihrem Nutzen in Anspruch.

Wichtige Themen im Arbeitsrecht:

Wir unterscheiden - grob vereinfacht - zwischen Individual- und Kollektivarbeitsrecht. 

Individuelles Arbeitsrecht 

Im individuellen Arbeitsrecht geht es um das Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu- und gegeneinander.

Kollektivarbeitsrecht

Im kollektiven Arbeitsrecht befassen wir uns mit der Betriebs- und Personalvertretung und den beidseitigen Rechten und Pflichten von Arbeitgeber einerseits und Betriebs-/Personalrat bzw. Mitarbeitervertretung andererseits sowie dem Recht der Tarifverträge.