Handelsrecht

Das Handelsrecht ist hierzulande vor allem im Handelsgesetzbuch geregelt. Dieses knüpft in seinem § 1 an den Begriff des Kaufmanns an: Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Bereits aus dieser Anknüpfung an den Begriff des Kaufmanns folgt die Verzahnung von Handelsrecht und Gesellschaftsrecht. Die Vorschriften für Kaufleute sind nämlich auf Handelsgesellschaften, wie die oHG, die KG, die GmbH und die AG, anwendbar. 

Von Bedeutung für einen Kaufmann ist seine Handelsfirma. Sie ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und seine Unterschrift abgibt. Die Verwendung der Firma durch den Kaufmann zieht eine Reihe von Rechtsfolgen nach sich, insbesondere was die Haftung anbelangt. Wir beraten unsere Mandanten zu allen firmenrechtlichen Fragen. 

Für Kaufleute gelten Besonderheiten bei deren Vertretung. Besondere Bedeutung hat die Prokura als Sonderform der Vertretungsmacht. Sie ist weitreichend und der Umfang der Vertretungsmacht wird bei der Prokura von Gesetzes wegen vorgegeben. Nur eine natürliche Person kann Prokurist sein und ist als solcher im Handelsregister einzutragen. Demgegenüber kann die Handlungsvollmacht auch juristischen Personen erteilt werden und ist in ihrem Umfang vom Kaufmann zu bestimmen. Wir beraten Kaufleute zu allen möglichen Vertretungsregelungen und begleiten bei Auseinandersetzungen über Fragen der Vertretungsmacht. 

Ein besonderes Augenmerk unserer handelsrechtlichen Beratung liegt auf dem Recht der Handelsmakler und insbesondere der Handelsvertreter. Handelsvertreter ist, wer als selbständiger Gewerbetreiber ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen zu schließen. Wir beraten sowohl Handelsvertreter als auch Unternehmer vor Abschluss eines Handelsvertretervertrages, während der Laufzeit eines Handelsvertretervertrages und nach Beendigung eines Handelsvertretervertrages. Vor Vertragsschluss stehen die Beratung zu Chancen und Risiken sowie die Vertragsgestaltung im Vordergrund. Wir erstellen Handelsvertreterverträge für unsere Mandanten. Während der Vertragslaufzeit vertreten wir Handelsvertreter bei der Durchsetzung berechtigter und Unternehmer bei der Abwehr unberechtigter Provisionsansprüche. Wir gehen gegen Wettbewerbsverbotsverstöße vor. Wir unterstützen die Vertragsparteien bei der Beendigung des Handelsvertretervertrages durch Kündigung. Nach Beendigung des Handelsvertretervertrages machen wir für den Handelsvertreter dessen Ausgleichsanspruch geltend. Unternehmer vertreten wir, soweit ungerechtfertigte Ausgleichsansprüche gegen sie geltend gemacht werden. 

Neben Handelsvertretern und -maklern kennt die Rechts- und Wirtschaftsordnung viele andere Vertriebssysteme für Waren und Dienstleistungen, zum Beispiel das Franchising. Wir beraten sowohl Franchisenehmer als auch Franchisegeber in Bezug auf alle Aspekte von Franchiseverträgen. Ein häufiger Konfliktpunkt bei einem Franchisevertrag ist dessen Laufzeit: Beide Seiten können hier ein Interesse an einer langen Laufzeit (z.B. zur Sicherstellung der Amortisierung von Investitionen bei Vertragsbeginn), aber auch an einer vorzeitigen Vertragsbeendigung (z.B. um sich gewerblich anders auszurichten) haben. Wir helfen hier und suchen für unsere Mandanten nach Möglichkeit ausgleichende Lösungen.

Für Kaufleute hat das Handelsregister und die Eintragung in denselben eine besondere Bedeutung. Wir beraten zu allen registerrechtlichen Fragen und vertreten bei allen registerrechtlichen Verfahren.

Handelsgeschäfte sind alle Geschäfte eines Kaufmanns, die zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehören. Hier gelten gesetzliche Sondervorschriften und ungeschriebene Rechtsvorschriften sowie besondere Handelsbräuche. Nicht selten entbrennt Streit zwischen Kaufleuten und das z. B. über Fragen betreffend ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben oder ein kaufmännisches Zurückbehaltungsrecht. Wir vertreten unseren Mandanten bei jeder Form von Forderungsstreitigkeit, welche auf einem Handelsgeschäft gründet.

Kaufleute haben Buchführungs- und Bilanzierungspflichten und das sowohl nach Handelsrecht als auch nach Steuerrecht. Bei deren Wahrung unterstützen wir und ziehen im Bedarfsfall hochqualifizierte und spezialisierte Steuerberater und Wirtschaftsprüfer hinzu. 

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