Ihr Anwalt für Familienrecht
in Saarbrücken

Seit Gründung der Kanzlei im Jahre 1978 sind wir im Bereich des Familienrechts tätig.

Dabei versuchen wir die negativen Auswirkungen von Trennungen, Scheidungen und Folgesachen für die Beteiligten soweit als möglich zu minimieren. Deshalb sind wir, im Interesse sämtlicher Beteiligter, grundsätzlich bestrebt, ehevertragliche Regelungen herbeizuführen, um gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.