Ihre Fachanwältin für Immobilienrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
in Saarbrücken

Das Immobilien- und Grundstücksrecht befasst sich in erster Linie mit dem Kauf, dem Verkauf und der Belastung von Grundstücken sowie Häusern und Wohnungen. Hier stehen wir Ihnen bei Fragen zu Grundstücks- und Immobilienverträgen, Kaufpreis- und Gewährleistungsansprüchen, dinglichen Rechten an Grundstücken als auch Abwehransprüchen gegenüber Nachbarn und Dritten zur Verfügung.

Wir sind sowohl im gewerblichen Mietrecht als auch in der Wohnraummiete tätig. Wir beraten und vertreten Sie hier z.B. im Zusammenhang mit der Gestaltung von Mietverträgen, Überprüfung und Auslegung mietvertraglicher Regelungen, Verlängerungsoptionen und Kündigung  von Mietverhältnissen, Durchsetzung der Räumung und Herausgabe des Mietobjektes, Mieterhöhungen, vertragswidrigem Verhalten, Betriebskosten und deren Abrechnung, Mängel der Mietsache, Mietminderung, usw.

Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts vertreten wir Wohnungseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Verwalter in sämtlichen Fragen des Wohnungseigentumsrechts und verhelfen bei der Durchsetzung der entsprechenden Rechte und Ansprüche.