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VERERBEN WILL GEKONNT SEIN!

Anlass für diesen Beitrag ist die Feststellung, dass in einem erheblichen Umfang immer wieder Fehler bei der Abfassung von Testamenten, insbesondere bei eigenhändigen Testamenten (auch „handschriftliche Testamente“ genannt), gemacht werden. Der hiesige Beitrag soll für diese Probleme rund um das handschriftliche Testament sensibilisieren. Erfahrungsgemäß gestalten sich für Erblasser bei eigenhändigen Testamenten sowohl die Wahrung von deren Form als auch deren inhaltliche Ausgestaltung als schwierig. So führt der gute Wille des Testators oder der Testatorin, zu Gunsten der nahestehenden Personen die „eigenen Angelegenheiten geregelt“ zu haben, schnell zu der Bewirkung von dessen Gegenteil. Die Bedachten stehen dann im Erbfall vor einem Chaos, obwohl man mit den testamentarischen Vorgaben eigentlich Klarheit für alle Beteiligten hatte schaffen wollen.

Wir gratulieren!

Herr Rechtsanwalt Detlef Thiery, seit fast 20 Jahren Honorarkonsul der Republik Österreich für das Saarland, hat am 05.02.2023 sein 75. Lebensjahr vollendet.

HOHE ÖSTERREICHISCHE AUSZEICHNUNG FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN HONORARKONSUL IM SAARLAND DETLEF THIERY


Saarbrücken, 26. Mai 2023 | Anlässlich eines mehrtägigen offiziellen Besuchs im Saarland hat der österreichische Botschafter in Deutschland, Dr. Michael Linhart dem österreichischen Honorarkonsul im Saarland, Detlef Thiery, das goldene Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich überreicht.

Detlef Thiery wurde 2004 zum österreichischen Honorarkonsul mit Amtsbereich Saarland ernannt und wurde 2008 auch Vertrauensanwalt der österreichischen Botschaft Berlin. Während dieser fast 20-jährigen Tätigkeit für Österreich hat sich Honorarkonsul Thiery um die bilateralen politischen, diplomatischen, wirtschaftlichen und kulturellen Anliegen Österreichs verdienstvoll angenommen und engagiert. Im Saarland Leben auch an die 1200 Österreicher, für die Honorarkonsul Thiery erste Ansprechstelle ist und um deren Anliegen er sich laufend unterstützend annimmt.

 

 

Rückfragehinweis:

Österreichische Botschaft Berlin

E-Mail: berlin-ob@bmeia.gv.at

Im Rahmen der offiziellen Reise von Botschafter Linhart ins Saarland kam es auch zu einer Reihe von politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Kontakten. So traf Linhart mit der saarländischen Ministerpräsidenten Anke Rehlinger sowie dem Oberbürgermeister von Saarbrücken Uwe Conradt zusammen und besuchte die Universität Saarland, in die auch eine Österreich-Bibliothek als Forschungsstelle integriert ist sowie das Helmholtz Zentrum für Informationssicherheit in Saarbrücken. Im Zentrum der Begegnung mit Landtagspräsidentin Heike Becker stand die Partnerschaft zwischen den Landtagen des Saarlands und des Burgenlands. Mit Vertretern der Industrie- und Handelskammer Saarland (IHK) fand ein Gespräch über die engen wirtschaftlichen Verbindungen zwischen Österreich und dem Saarland statt.

Musikalischer Hochgenuss

Die Rechtsanwaltskanzlei Thiery & Thiery hat aus diesem Anlass die Produktion der Verdi-Oper »La Forza Del Destino – Die Macht des Schicksals« des Saarländischen Staatstheaters finanziell unterstützt.

»Die Welt spielt verrückt. Was sind das bloß für Zeiten! Dieser Satz aus dem Munde des Mönchs Fra Melitone könnte programmatisch für Giuseppe Verdis Oper stehen – aber auch für unsere Zeit.«

www.staatstheater.saarland / La forza del destino

Wir freuen uns, anzuzeigen, dass Herr Rechtsanwalt

CHRISTOPH THIERY, LL.B.

die Befugnis zum Führen der Bezeichnung "Fachanwalt für Erbrecht" erhalten hat.

Wir freuen uns, anzuzeigen, dass 

Rechtsanwalt Dr. iur. Frank Lauterbach

am 01.02.2022 in unsere Kanzlei eingetreten ist. 

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes folgte seine Promotion am dortigen Lehrstuhl von Prof. Dr. Rudolf Wendt zu dem Thema: „Ein neues Unternehmenssteuerrecht für Deutschland“. Nach dem Referendariat arbeitete er sechs Jahre in einer namhaften saarländischen Kanzlei und das schwerpunktmäßig im gesellschafts- und insolvenzrechtlichen Bereich. Seit 2015 ist er Geschäftsführer der Ärztekammer des Saarlandes – Abteilung Zahnärzte; parallel war er stets als Rechtsanwalt tätig. Wir freuen uns, dass er seine Erfahrungen als Wirtschaftsrechtler nunmehr in unsere Kanzlei einbringen wird!

Wir freuen uns, anzuzeigen, dass

Frau Rechtsanwältin Beatrix Winkelhake,

Fachanwältin für Arbeitsrecht und
Fachanwältin für Sozialrecht,

ab 02.01.2022 in unsere Kanzlei eingetreten ist. Mit Frau Kollegin Winkelhake steht uns eine berufserfahrene (Anwaltszulassung seit 1996) und hochqualifizierte Kollegin (Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht seit 2000) zur Verfügung. Weitere Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind Medizinrecht/Arzthaftungsrecht, Verkehrs- und Versicherungsrecht.

Damit ist unser Kanzleischwerpunkt Arbeitsrecht verstärkt worden.

Wir freuen uns, anzuzeigen, dass Herr Rechtsanwalt

Christoph Thiery, LL.B.

die Befugnis zum Führen der Bezeichnung "Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht" erhalten hat.

 Wie die Zeit vergeht — am Beispiel der

Anwaltskanzlei
Thiery & Thiery