Ihr Anwalt für Baurecht
in Saarbrücken

Wir beschäftigen uns ausschließlich mit dem privaten Baurecht, dagegen nicht mit dem öffentlichen Bau- und Vergaberecht.

Wir betreuen sowohl Bauträgerfirmen als auch Bauunternehmen, Handwerksbetriebe und Bauherren. Nicht selten sind bau- und handwerkliche Fehler und Mängel offensichtlich, jedoch nicht die hierfür Verantwortlichen. Die rechtzeitige Beweissicherung, ggf. unter Zuhilfenahme von qualifizierten Sachverständigen, ist ein Weg, welcher in vielen Fällen einen langjährigen Bauprozess vermeidet. Technisches Verständnis und rechtliche Fachkenntnisse im Werkvertragsrecht führen zum Erfolg.