Anlageberatung und Haftungsfragen

Das Bankgeschäft ist haftungsträchtig! Dies gilt insbesondere für die Anlageberatung (auch als Finanz- oder Vermögensberatung bezeichnet). Banken trifft gegenüber ihren Kunden die Pflicht zur anleger- und objektgerechten Beratung. Um anlegergerecht zu beraten, muss die Bank zuerst das Wissen und die Risikobereitschaft des Bankkunden ergründen, um dann für die objektgerechte Beratung das richtige Anlageobjekt zu empfehlen. Außerdem gibt es Ansprüche aus Prospekthaftung. Eine Pflicht zu ordentlicher Finanzberatung gibt es auch für Anlageberater und -vermittler. Natürlich müssen diese über eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verfügen. Wir haben in der Vergangenheit sowohl Haftungsansprüche für unsere Mandanten bei Beratungsfehlern geltend gemacht als auch Berater gegen unberechtigte oder überzogene Schadenersatzforderungen verteidigt.

Eine Bank treffen vielseitige Pflichten, die über die Anlageberatung hinausgehen, z.B. bei der Führung von Bankkonten und Wertpapierdepots. Die Digitalisierung hat hier – wie in allen anderen Lebensbereichen – neue Fragen aufgeworfen. Online-Banking und online-Zahlungsdienste bringen viele Missbrauchsmöglichkeiten mit sich. Phishing und Kreditkartenbetrug sind nur zwei der häufig auftauchenden Begriffe. Verbrauchern helfen wir in solchen Fällen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche sowohl gegen das Kreditinstitut als auch gegen die Täter.

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